Die Vorschriften und die erlaubten Früchte sind von Land zu Land verschieden.
Vereinigte Staaten
Das National Organic Standards Board (NOSB) der Vereinigten Staaten erlaubt die Verwendung von Ethylen wie in diesem Dokument beschrieben. Die Regel 205.605(b) besagt, dass Ethylen für die Nachreifung von tropischen Früchten und die Entgrünung von Zitrusfrüchten zugelassen ist.
Diese Vorschrift besagt jedoch nicht, welche Früchte als "tropisch" definiert werden. Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung darüber, was tropisch ist, vom Bio-Zertifizierer des Obstverarbeiters getroffen wird. Wenn jemand Ethylen bei einer bestimmten Bio-Frucht verwenden möchte, würde er einen Antrag an den Zertifizierer stellen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Der Zertifizierer würde dann nachforschen, ob die betreffende Frucht als tropisch angesehen werden kann und ob Ethylen bei der Reifung verwendet werden darf.
Das USDA hat eine sehr gute Website zum Thema Zertifizierung und eine Liste der Zertifizierungsstellen, die Sie hier finden.
Soweit wir wissen, ist die Verwendung von Ethylen für Bio-Bananen, Mangos, Avocados....vielleicht auch für andere Produkte erlaubt. Wenden Sie sich an eine Zertifizierungsstelle, um sicher zu sein.
Kanada
Ethylen ist für die Nachreifung von tropischen Früchten und die Entfärbung von Zitrusfrüchten gemäß diesem Dokument zugelassen .
Vereinigtes Königreich
Die britische Soil Association erlaubt die Verwendung von Ethylen unter Regel 6.2.1 und sagt: "Ethylen kann bei der Lagerung zur Keimunterdrückung oder zur Reifung von Früchten verwendet werden." Besuchen Sie die Website der britischen Soil Association hier.
Europa
Diesem Dokument zufolge ist Ethylen für Bio-Bananen und -Kiwis zugelassen.
Australien und Neuseeland
Die Verwendung von Ethylen ist nur zur Entfärbung von Bananen, Kiwis und Kakis erlaubt; Entfärbung von Zitrusfrüchten nur als Teil einer Strategie zur Verhinderung von Fruchtfliegenschäden bei Zitrusfrüchten; Blüteninduktion bei Ananas; Keimhemmung bei Kartoffeln und Zwiebeln. Siehe dieses Dokument für Einzelheiten (Seite 93).
Internationaler Verband der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM): In Anhang 4 dieses Dokuments ist Ethylen als zugelassenes "Hilfsmittel für die Verarbeitung und Nacherntebehandlung" aufgeführt.